Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Sie haben Fragen, wir die Antworten: Hier finden Sie allgemeine Informationen zum Veranstaltungsbetrieb und zum Services von aalen.kultur&event.

Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben, sind wir gerne für Sie da:
kontaktieren Sie uns per Mail event@aalen.de oder rufen Sie uns an unter Tel. (07361) 95 88 20.

Allgemeines:

Für jede Räumlichkeit unserer beiden Eventlocations existieren unterschiedliche Standardbestuhlungspläne, die Sie auf der Webseite einsehen können.

Gerne erstellen wir Ihnen jedoch auch einen individuellen Plan auf Grundlage dieser genehmigten Bestuhlungspläne (z.B. Dezimierung der Stuhlreihen, Vergrößerung des Mittelgangs, etc.).

Sollten Sie einen Kartenvorverkauf über ein Online-Portal in Betracht ziehen, verwenden Sie bitte stets einen aktuellen, von uns genehmigten Plan, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Je nach Location kümmern sich unsere Cateringpartner passend zu jeder Veranstaltung und Tageszeit um das leibliche Wohl Ihrer Gäste und sorgen somit für den perfekten Rahmen für Begegnung, Kommunikation und Business.

Ausführliche Informationen finden Sie hier bzw. auf unserer Website unter dem Menüpunkt Catering.

Haben Sie an Ihre Künstler gedacht? Anders als bei der Gästebewirtung haben Sie beim Künstlercatering freie Wahl. Doch falls Sie das Künstlercatering nicht bereits anderweitig beauftragt haben, machen Ihnen unsere Cateringpartner selbstverständlich gerne auch hierfür ein Angebot.

Kontaktdaten unserer Partner finden Sie hier bzw. auf unserer Website unter dem Menüpunkt Catering.

Bei öffentlichen Kulturveranstaltungen wird automatisch eine Pausenbewirtung Ihrer Gäste auf Selbstzahlerbasis (übliche Getränkeauswahl) von unseren Cateringpartnern angeboten.

In der Stadthalle ist dies unsere exklusiver Cateringpartner „GS-Gastronomie“.
Im KulturBahnhof (KUBAA) ist dies die Gastronomin des benachbarten Kino am Kocher.

Sollten Sie über die standartmäßige Pausenbewirtung hinaus spezielle Wünsche haben (z.B. Snacks, exklusive Getränke), nehmen Sie gegebenenfalls bitte direkt mit unseren Cateringpartner Kontakt auf. Sie werden Ihnen gemäß den erfolgten Absprachen gerne ein Angebot zukommen lassen. Eine Selbstbewirtschaftung oder externe Catering-Firmen sind in keinem Fall gestattet.

Kontaktdaten unserer Partner finden Sie hier bzw. auf unserer Website unter dem Menüpunkt Catering.

Für Einlasskräfte (Kartenkontrolle), 3G-, 2G oder 2G+ -Kontrollen und für die Kontaktverfolgung haben Sie als Veranstalter die Sorgfaltspflicht zu tragen.
Sollten Sie hierfür zusätzliches Personal benötigen, bitten wir Sie direkt Kontakt mit einer externen Firma aufzunehmen. Unsere Partner aus der Region finden Sie unter den folgenden Links:

http://hmw-sicherheitsdienst.com/
https://www.eska-sicherheit.de/

Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung in der Stadthalle oder im Kulturbahnhof Aalen planen, können Sie diese auch gerne im städtischen Veranstaltungskalender der Stadt Aalen veröffentlichen.

Nutzen Sie hierfür den folgenden Link und tragen Sie alle relevanten Veranstaltungsdaten ganz bequem online ein:
https://www.aalen.de/veranstaltung-melden.197430.25.htm

Die hier eingetragen Veranstaltungen, die im Kulturbahnhof stattfinden, erscheinen ebenfalls automatisch auf der gesonderten KUBAA-Website.

Nach Ihrer Terminanfrage erhalten Sie, sofern der Termin zur Verfügung steht, eine offizielle Optionsbestätigung mit den ersten Eckdaten Ihrer geplanten Veranstaltung (Datum, Zeitraum, Räumlichkeiten) sowie das Formular der Veranstaltungsmeldung.

Der Versand einer Optionsbestätigung ist kein Vertragsbestandteil einer Buchung.

Die gebuchte Option ist bis zu 4 Wochen gültig (= Optionsdatum).
Bitte senden Sie uns spätestens bis zum Ablauf dieser Option die ausgefüllte Veranstaltungsmeldung zu, auf deren Grundlage wir Ihnen gerne ein detailliertes Angebot erstellen bzw. den Vertrag zukommen lassen.
Sollten zum Ablauf der Option noch nicht alle angebotsrelevanten Anforderungen (z.B. benötigte Technik, Details der Ausstattung) geklärt sein, senden wir Ihnen vorerst auch gerne bereits den Vertrag über die gebuchten Räumlichkeiten zu. Die Vertragserweiterung inklusive einem ausführlichen Angebot folgt dann nach weiteren Absprachen.

Der Veranstalter ist zum Abschluss einer deutschen Veranstalterhaftpflichtversicherung für die Dauer der Veranstaltung einschließlich der Auf- und Abbautage verpflichtet. Ein Versicherungsnachweis ist uns spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn nachzuweisen.
(Weitere Infos siehe: Allgemeine Veranstaltungsbedingungen, unter Punkt 11.6 )

Wenn bereits einen Wunschtermin für Ihre Veranstaltung reserviert haben, haben Sie mit der offiziellen Optionsbestätigung auch eine Veranstaltungsmeldung erhalten. Für unsere weitere Planung und damit wir Ihnen ein detailliertes Angebot zukommen lassen können, bitten wir Sie diese Veranstaltungsmeldung (interaktives PDF) auszufüllen und uns vorzugsweise elektronisch bis zum Ablauf der Option zurückzuschicken.

Je detaillierter Ihre Angaben sind, desto einfacher können wir Ihnen ein realistisches und passgenaues Angebot erstellen.
Wenn Sie für umfangreichere Produktionen komplexere technische Zusatzleistungen in Anspruch zu nehmen möchten (Ton-, Licht-, AV-Technik oder Bühnentechnik), wird sich unsere technische Abteilung auch gerne direkt mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Einzelheiten und Anforderungen abzuklären.

Zudem haben Sie die Möglichkeit im Formular einen technischen Ansprechpartner zu benennen, der die fachlichen Fragen übernimmt, oder/und Sie senden uns eine Bühnenanweisung zu.

Sollten zum Ablauf der Option noch nicht alle relevanten Anforderungen geklärt sein, um ein aussagekräftiges Angebot erstellen zu können, senden wir Ihnen gerne vorab einen Vertrag über die gebuchten Räumlichkeiten zu.

Für diesen benötigen wir folgende Daten: alle benötigen Räume sowie die angedachte Mietdauer. Sobald wir den von Ihnen signierten Vertrag erhalten haben, fügen wir unsere Signatur hinzu und senden Ihnen das nun rechtskräftige Dokument für Ihre Unterlagen erneut zu.

Bitte beachten Sie, dass der Vertrag über die Raummiete lediglich die im Mietpreis enthaltenen Leistungen umfasst. Sollten Sie Zusatzleistungen (Material & Personal) benötigen, werden diese in einem gesonderten Angebot bzw. erweiterten Vertrag erfasst.

Sollten zum Ablauf der Option bereits alle relevanten Anforderungen geklärt sein, senden wir Ihnen gerne den Vertrag inklusive eines aussagekräftigen Angebot zu. Sollten Sie mit unserem Vorschlag einverstanden sein, bitten wir Sie, den Vertrag sowie das Angebot zu signieren und uns vorzugsweise elektronisch zurückzusenden. Sobald wir den von Ihnen signierten Vertrag inklusive Angebot erhalten haben, fügen wir unsere Signatur hinzu und senden Ihnen das nun rechtskräftige Dokument für Ihre Unterlagen erneut zu.

Für den Fall, dass sich in den darauffolgenden Tagen/Wochen/Monaten Änderungen ergeben und die Situation abweichende Anforderungen verlangt, passen wir selbstverständlich gerne das Angebot an und senden Ihnen eine aktualisierte Version zu.

Die Versammlungsstättenverordnung (VstättVO) ist eine Sonderbauverordnung, die den Betrieb und Bau von Versammlungsstätten regelt.
Derartige Verordnungen regeln die Umsetzung von Gesetzen und haben somit eine bindende Wirkung. Verstöße können z.B. mit Ordnungsstrafen belegt werden.

Eine Versammlungsstätte im Sinne der VStättVO sind alle Räume, welche zur Versammlung von Personen gedacht sind und über 200 m² Fläche haben. Demnach unterliegen die Räumlichkeiten der Stadthalle (das Gebäude als Gesamtes) und des KUBAA (Erdgeschoss) den Regelungen der VStättVO.

Die VStättVO umfasst Vorgaben über die Beschaffenheit der verwendbaren Materialien (z.B. Grad der Entflammbarkeit und Rauchentwicklung). Die Materialien müssen so ausgewählt werden, dass von ihnen im Brandfall keine erhöhte Gefährdung ausgeht: d.h. schwerentflammbare, nicht brennend abtropfende Dekorations-bzw. Werbeelemente, die eine schnelle Brandausbreitung verhindern und dabei möglichst geringe Mengen toxischer Rauchgase freisetzen.

Schutzziel dahinter ist das Gebäude bzw. die Flucht-und Rettungswege so lange sicher und zugänglich zu halten, dass Feuerwehr und Sanitäter alle im Gebäude befindlichen Personen und sich selbst retten können.

Tipp: Lassen Sie die klassischen Roll-Ups, Webebanner/-planen, Aufsteller, etc. aus schwer entflammbarem Material produzieren (Brandstoffklasse B1). Seriöse Hersteller stellen hierzu stets ein Zertifikat aus. Verwahren Sie dieses an geeigneter Stelle und legen Sie dem Produkt eine Kopie bei.

Stadthalle:

Gemäß der VStättVO (Versammlungsstättenverordnung) besteht in der Stadthalle Aalen bei Nutzung der Bühne die Pflicht für eine Brandsicherheitswache (mind. 2 Personen). Diese beauftragt aalen.kultur&event automatisch. Nach Bedarf ist dieser Posten im Angebot unter „Servicepersonal“ aufgelistet.

Grundsätzlich besteht in der Stadthalle eine Besuchergarderobenpflicht. Gründe hierfür sind die Eindämmung der Brandlast im Konzertsaal und die Freihaltung der Rettungswege (Verengung der Gänge auf Grund der Jacken über den Stuhllehnen -> Stolpergefahr).

Bei Veranstaltungen mit bis zu 200 Personen ist der Einsatz von Garderobenrechen außerhalb des Konzertsaales (im Foyer, unbewacht) möglich, wobei aalen.kultur&event in diesem Fall keine Haftung übernimmt.

Bei mehr als 200 Veranstaltungsbesucher*innen ist die Besetzung der Besuchergarderobe notwendig. Diese steht dem Publikum während der gesamten Hausöffnung zur Verfügung und aalen.kultur&event übernimmt hierbei die Haftung für alle abgegebenen Gegenstände.

Die Stadt Aalen strebt zudem den wertschätzenden Service einer durchweg kostenlose Besuchergarderobe an und verzichtet auf die übliche Einnahmen von 1,00 € pro Garderobenstück.

Für die Besetzung der Besuchergarderobe in der Stadthalle stellt aalen.kultur&event das Personal zur Verfügung und legt gemäß der erwarteten Besucherzahl/Raumkapazität die Anzahl der benötigten Einsatzkräfte fest.

Die Personalkosten werden gemäß dem aktuellen KGSt-Satz (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) festgesetzt. Dabei übernimmt die Stadt Aalen einen Teil der anfallenden Personalkosten, sodass diese dem Veranstaltenden nur teilweise in Rechnung gestellt und entsprechend im Angebot aufgelistet werden.
Bitte beachten Sie diesen Umstand bei Ihrer Kostenkalkulation und Festsetzung des Ticketpreises.

Neben der Hauptaufgabe übernimmt das Garderobenpersonal zugleich aber auch in regelmäßigen Abständen die grobe Zwischenreinigung der Sanitäranlagen sowie die Hausaufsicht im Eingangsbereich.
Je nachdem wie viele Besuchende tatsächlich vor Ort sind bzw. wie viele Jacken abgegeben werden, reduziert sich das Team eigenständig am Veranstaltungstag.

Bis 14 Tage vor Veranstaltung haben Sie als Veranstaltender die Möglichkeit aalen.kultur&event die aktuellen Vorverkaufszahlen mitzuteilen, sodass gegebenenfalls eine Anpassung des eingeplanten Garderobenpersonals erfolgen kann.

In Absprache mit dem örtlichen DRK wurde folgende Regelung für die Stadthalle Aalen festgelegt:

Bei Veranstaltungen mit bis zu 400 Personen greift grundsätzlich der Regelrettungsdienst.

Bei Veranstaltungen ab 400 Personen wird ein Sanitätsdienst (mind. 2 Personen) vor Ort eingeplant. Diesen beauftragt aalen.kultur&event automatisch. Nach Bedarf ist dieser Posten im Angebot unter „Servicepersonal“ aufgelistet.

Selbstverständlich haben Sie aber auch unter 400 Personen die Möglichkeinen bei aalen.kultur&event einen Sanitätsdienst zu bestellen – abhängig von der Veranstaltungsart sowie Ihrem Zielpublikum und der damit verbundenen Gefährdungsstufe.

KUBAA:

Gemäß der VStättVO (Versammlungsstättenverordnung) besteht im KulturBahnhof Aalen keine Pflicht für eine Brandsicherheitswache.

Grundsätzlich besteht im KulturBahnhof keine Besuchergarderobenpflicht.

Bei Veranstaltungen mit bis zu 120 Personen ist der Einsatz von Garderobenrechen im Saal (sofern ausreichend Platz vorhanden ist) möglich, wobei aalen.kultur&event in diesem Fall keine Haftung übernimmt.

Bei mehr als 120 Veranstaltungsbesucher*innen wird die Besetzung der Besuchergarderobe empfohlen. Grund hierfür ist die Freihaltung der Rettungswege (Verengung der Gänge auf Grund der Jacken über den Stuhllehnen -> Stolpergefahr).
Hierbei haben Sie als Veranstaltender die Wahl, ob Sie selbst qualifiziertes Personal (keine Haftung durch aalen.kultur&event) stellen können oder ob Sie das geschulte Personal von aalen.kultur&event in Anspruch nehmen möchten. In diesem Fall steht Ihrem Publikum die Besuchergarderobe während der gesamten Hausöffnung zur Verfügung und aalen.kultur&event übernimmt hierbei die Haftung für alle abgegebenen Gegenstände.

Die Stadt Aalen strebt zudem den wertschätzenden Service einer durchweg kostenlose Besuchergarderobe an und verzichtet auf die übliche Einnahmen von 1,00 € pro Garderobenstück.

Sollen Sie sich als Veranstaltender für die Besetzung der Besuchergarderobe im KulturBahnhof mit dem hauseigenen geschulten Personal entscheiden, legt aalen.kultur&event gemäß der erwarteten Besucherzahl/Raumkapazität die Anzahl der benötigten Einsatzkräfte fest.

Die Personalkosten werden gemäß dem aktuellen KGSt-Satz (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) festgesetzt. Dabei übernimmt die Stadt Aalen einen Teil der anfallenden Personalkosten, sodass diese dem Veranstaltenden nur teilweise in Rechnung gestellt und entsprechend im Angebot aufgelistet werden.
Bitte beachten Sie diesen Umstand bei Ihrer Kostenkalkulation und Festsetzung des Ticketpreises.

Neben der Hauptaufgabe übernimmt das Garderobenpersonal zugleich aber auch in regelmäßigen Abständen die grobe Zwischenreinigung der Sanitäranlagen sowie die Hausaufsicht im Empfangsbereich.

In Absprache mit dem örtlichen DRK wurde folgende Regelung für den KulturBahnhof Aalen festgelegt:

Bei Veranstaltungen greift grundsätzlich der Regelrettungsdienst. Ein Sanitätsdienst ist somit nicht verpflichtend.

Selbstverständlich haben Sie aber die Möglichkeinen bei aalen.kultur&event einen Sanitätsdienst zu bestellen – abhängig von der Veranstaltungsart sowie Ihrem Zielpublikum und der damit verbundenen Gefährdungsstufe. Nach Bestellung ist dieser Posten im Angebot unter „Servicepersonal“ aufgelistet.

Nach oben